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Ort: Turmhügelburg · Nienthal 10 · Lütjenburg
Es ist wieder soweit:
Am Samstag und Pfingstsonntag, dem 23. und 24. Mai, von 11 bis 18 Uhr findet auf der Turmhügelburg Lütjenburg die Mittelalterey zu Pfingsten statt.

Auf dem Festgelände zeigen Handwerker, wie im Mittelalter Leder, Knochen, Holz und Metall be- und verarbeitet wurden. Händler bieten vom Messer über Felle bis hin zu Woll-, Leder- und Töpferware eine breite Palette an mittelalterlichen Produkten feil. Ritter zeigen ihre Waffen und Kampfkünste.
Für Unterhaltung sorgen die Tanz- und Musikgruppen TriScurria und Fures Saltationum. Im Märchenzelt entführt Burgbardin Orianna von Bodendiek Groß und Klein in eine andere Welt. Auf dem Turnierplatz können die angehenden Ritter und Burgdamen erste Reiterfahrungen auf dem Rücken von Ponys sammeln. An der Feuerstelle kann Stockbrot gebacken oder Tonperlen für den eigenen Schmuck gebrannt werden.

Auf der Burg führt das Burgvolk die neueste Mode und die Musiker ihre klassischen Instrumente vor. Die Burgführerin bietet regelmäßige Rundgänge über die Turmhügelburg an und klärt über den Bau und das Leben auf einer Turmhügelburg im mittelalterlichen Holstein auf.
Fürs leibliche Wohl bereitet der Küchenmeister der Burg mittelalterliche Gerichte wie Hasenpfeffer, aber auch Bratwürste, Burger und Gemüseschnitzel an. Für Brotliebhaber bieten die Rattenbäcker Wikingerbrote zum Selbstbelegen an und für Naschkatzen die Süßkrämerey gebrannte Mandeln und kandierte Früchte.
Die Mittelalterey zu Pfingsten findet am 23. und 24. Mai von 11 bis 18 Uhr statt. Der Eintritt kostet 6 € für Erwachsene und 4 € für Kinder. Es sind nur Bargeldzahlungen möglich.
Wichtige Hinweise:
Barzahlung:
Bitte beachten Sie, dass auf der Turmhügelburg Lütjenburg nur Bargeldzahlungen möglich sind.
Parken:
Die Parkplätze vor der Turmhügelburg sind begrenzt. Bitte nutzt Sie die Parkmöglichkeiten auf dem ehemaligen Kasernengelände Lütjenburg. Von dort ist es nur ein kleiner Spaziergang bis zur Burg.
Waffenschutzgesetz:
Für die Veranstaltung gilt grundsätzlich das Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen (WaffG § 42). Ausnahmen für das Tragen von Messern im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege sind mit dem Veranstalter vor dem Betreten der Veranstaltungsfläche abzusprechen.

